Pflegebedürftige Personen und die für sie wichtigen Bezugspersonen sollen in ihren Fähigkeiten gefördert und unterstützt werden, damit sie ein größtmögliches Maß an Unabhängigkeit, Wohlbefinden und Lebensqualität erhalten bzw. wiedererlangen.
Das Leistungsangebot bezieht sich auf die Betreuung intensivpflichtiger Klienten, sowie invasiv und nicht invasiv beatmeter Patienten.
Das Bedürfnis der Patienten und Kunden nach hochwertigen Produkten und Dienstleistungen steht für uns im Vordergrund Grundlage allen pflegerischen Tuns ist die Achtung vor der Würde und Einzigartigkeit menschlichen Lebens.
Dieses gilt für Tätigkeiten im Rahmen der Krankenversicherung nach § 37 SGB V und im Rahmen der Pflegeversicherung geregelten Leistungen nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches § 75 SGB XI und SGB XII.
Durch das Abschließen eines Pflegevertrags zwischen unseren Klienten und der Ambulanten Krankenpflege Breitling GmbH, werden die gesetzlichen Anforderungen der Qualitätssicherung erfüllt und die Basis für planerische Sicherheit und ein kooperatives Miteinander geschaffen.
Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenverordnung der Kranken- und Pflegekassen sowie Einzelverhandlungen mit den Krankenkassen in Bezug auf intensivpflichtige Patienten.